Kunden dürfen einen gekauften Neuwagen zurückgeben, wenn er über zehn Prozent mehr verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 94/12, 4 O 250/10) entschieden. Auf das Urteil weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Demnach liegt bei entsprechendem Mehrverbrauch ein Sachmangel vor, und der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Mit dem Urteil bestätigten die Richter laut ACE frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshof (BGH).
In dem aktuellen Fall hatte ein Autofahrer durch einen Sachverständigen des TÜV Nord den kombinierten Verbrauch seiner Anschaffung ermitteln lassen. Mit 8,5 Litern auf 100 Kilometer lag der um 0,8 Liter und damit 10,4 Prozent höher als vom Hersteller angegeben. Der Halter klagte wegen zu hoher Kraftstoffverbrauchswerte und bekam nach Vorlage des TÜV-Gutachtens Recht.