Licht- und Warnwestenpflicht im europäischen Ausland beachten
München (dpa/tmn) - Ob im Urlaub oder auf der Geschäftsreise im Ausland: Autofahrer sollten die Straßenbestimmungen des jeweiligen Staates kennen. So unterscheiden sich manche Länder in der Pflicht zum Licht oder zur Warnweste von deutschen Verkehrsgesetzen.
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher über besondere Verkehrsbestimmungen informieren. Eine Lichtpflicht auch tagsüber gilt in 20 europäischen Ländern, darunter Italien, Tschechien und Schweden, teilt der ADAC mit. In Spanien, Frankreich, Österreich und zehn weiteren Ländern Europas müssen Autofahrer außerdem immer eine Warnweste dabei haben.
Bei Missachtung drohen dem ADAC zufolge zum Teil hohe Bußgelder: Wer in Portugal keine Warnweste mitführt, kann mit bis zu 600 Euro belangt werden. Fahren ohne Licht ist in Norwegen und Estland mit einem Bußgeld von rund 190 Euro am teuersten.