Mindestlohn mischt Branche auf: Taxifahren wird teurer
Frankfurt/Main (dpa) - Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wird die Taxibranche verändern. Sicher scheint, dass die Fahrpreise steigen und das Angebot ausgedünnt wird. Offen bleibt die Frage, ob seriöse Unternehmen überleben.
Für viele Kunden wird Taxifahren im Jahr 2015 teurer. Grund ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, den bislang kaum ein angestellter Fahrer in den fast 54 000 in Deutschland zugelassenen Taxen erhält.
Die kommunalen Zulassungsbehörden, die für die Festlegung des Fahrpreises zuständig sind, wollen den höheren Löhnen offenbar nicht im Wege stehen: In gut zwei Dritteln der 802 Tarifgebiete werde es spätestens im ersten Quartal 2015 Anpassungen bei den Taxipreisen zwischen 20 und 25 Prozent geben, berichtet der Präsident des Branchenverbandes BZP, Michael Müller.
Doch das allein wird möglicherweise nicht reichen, um den Mindestlohn von jetzt eher 6,50 Euro auf 8,50 anheben zu können. Zumal niemand weiß, wie viele Kunden angesichts der kräftigen Preiserhöhungen künftig auf die ein oder andere Fahrt verzichten werden. „Taxis werden genutzt, wenn Mobilitätslücken geschlossen werden müssen. Und es gibt eine hohe Akzeptanz für die Mindestlöhne. Daraus ziehe ich eine gewisse Hoffnung, dass es nicht zu dramatischen Einbrüchen kommen wird“, meint Müller.
Nur soviel ist sicher: Der gesetzliche Mindestlohn zwingt das deutsche Taxigewerbe zu gewaltigen Umstrukturierungen. Wer letztlich zu den Gewinnern dieses Umbruchs zählen wird, ist noch nicht ausgemacht. „Die Branche hat schon heute einen ziemlich großen Bereich der Grauwirtschaft“, sagt der Hamburger Sachverständige Thomas Krause, der schon zahlreiche Gutachten zum Taxigewerbe geschrieben hat. „Über Stundenlöhne und Arbeitsbedingungen macht sich da keiner einen Kopf. Die Fahrer haben auch nie nach einem Mindestlohn verlangt.“
Doch der gilt ab dem 1. Januar flächendeckend, wie die zuständige Gewerkschaft Verdi noch einmal feststellt. Sie bedauert das Scheitern eines Tarifvertrags für die Fahrer, mit dem der jetzt abrupte Lohnanstieg noch über zwei Jahre hätte gestreckt werden können. Knackpunkt bei Verhandlungen mit dem BZP war die von der Gewerkschaft verlangte lückenlose Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit. Dies sei technisch nicht machbar, verteidigten sich die Taxi-Unternehmen, so dass man im September ohne Ergebnis auseinanderging.
Die fehlende Arbeitszeitdokumentation ist Taxi-Experte Krause zufolge auch ein Haupteinfallstor für Tricksereien in unseriösen Betrieben: Die angestellten Fahrer werden nach seiner Einschätzung auch weiterhin nur auf Umsatzbeteiligung unterwegs sein, die verlangten Arbeitszeitnachweise würden dann entsprechend „angepasst“.
Gar kein Verständnis hat der Experte für eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2014: Danach müssen Betriebe der Personenbeförderung die tägliche Arbeitszeit ihrer mobilen Mitarbeiter nur pauschal aufschreiben, nicht aber die genauen Einsatzzeiten festhalten. „Damit wird der Mindestlohn praktisch unkontrollierbar und das Mindestlohngesetz für das Taxigewerbe de facto ausgehebelt - bevor es in Kraft trat. Der ohnehin schwach aufgestellte Zoll schaut dann in die Röhre.“
Verbandspräsident Müller rät seinen Mitgliedern dringend von solchen Tricksereien ab. Das Risiko, von einem unzufriedenen Fahrer angezeigt zu werden, sei wegen der hohen Geldbußen unkalkulierbar. Müller rät zu einem anderen Weg: Die Unternehmen müssten viel genauer darüber nachdenken, zu welchen Zeiten sie gute Umsätze erzielen könnten. Zu anderen Zeiten müssten die Dienstleistungen eingedampft werden. Jeder Vierte der rund 200 000 Taxifahrer könnte so seinen Job verlieren.
„Bislang galt die Devise, dass jedes Auto raus muss. Das Risiko schwacher Umsätze trugen allein die Fahrer“, sagt Müller. „Jetzt stellt sich die Frage, ob man ein Auto noch fahren lassen kann oder nicht wegen des schwachen Geschäfts auf den Hof stellen müsste.“
Möglicherweise vor einer Renaissance stehen die Ein-Mann-Betriebe, wo ausschließlich der Unternehmer selbst fährt. Für Selbstständige gilt natürlich kein Mindestlohn. „Das Recht auf Selbstausbeutung bleibt jedem unbenommen“, sagt bzp-Präsident Müller dazu.