Mit Karten, Westen und Plaketten: Den Autourlaub optimal planen

Berlin (dpa/tmn) - Volltanken, Gas geben und losfahren - klingt gut, ist aber zu einfach. Der Start in den Urlaub mit dem eigenen Auto sollte gründlich geplant werden. Die Grüne Versicherungskarte ist besser an Bord und vielleicht auch der Europäische Unfallbericht.

Das Gepäck ist verstaut, das Auto noch einmal durchgecheckt: Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub will, sollte bei Auslandsfahrten allerdings auch einige zusätzliche Dokumente an Bord haben. Dazu gehört der Europäische Unfallbericht, erläutert die Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das mehrsprachige Dokument mache das Protokollieren eines Unfalls vor Ort einfacher - gerade wenn die Beteiligten verschiedene Sprachen sprechen. Experten raten immer wieder davon ab, fremdsprachige Schriftstücke zu unterzeichnen, deren Inhalt nicht völlig verständlich ist.

Laut dem GDV vereinfacht der Europäische Unfallbericht gerade bei Unfällen im Ausland die Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaften. In einigen Ländern sei außerdem die Grüne Versicherungskarte als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Dazu zählten Albanien, Montenegro, Serbien, die Türkei und die Ukraine.

Unabhängig vom bereisten Land rät die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), außerdem die sogenannte Rettungskarte hinter der Sonnenblende zu haben. Sie gibt den Rettungskräften wichtige Informationen, wie eingeklemmte Insassen nach einem Unfall aus dem speziellen Fahrzeugtyp befreit werden können. Das Dokument stellt der etwa ADAC im Internet unter bereit.

Bei Urlaubsreisen ins EU-Ausland sind Polizei oder Rettungsdienste laut GDV einheitlich unter der Rufnummer „112“ zu erreichen. Laut einer Umfrage der EU-Kommission wissen dies nur 17 Prozent der Deutschen, wie die Dekra mitteilt. Rufen Autofahrer beispielsweise in Österreich nach einem Unfall die Polizei, müssen sie die „Blaulicht-Steuer“ von 36 Euro für diesen Einsatz zahlen.

Die Alpenrepublik zählt auch zu den Ländern mit Vignettenpflicht. Weitere solche Staaten sind Slowenien, die Schweiz, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Tschechien und die Slowakei. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer spätestens an der letzten Tankstelle vor der jeweiligen Grenze den entsprechenden Aufkleber erwerben, rät der ADAC. In Österreich etwa würden Geldstrafen von mindestens 300 Euro fällig, wenn sich die Polizei nicht mit dem Bezahlen einer sogenannten Ersatzmaut von 120 Euro zufriedengibt.

Darüber hinaus gilt in der Alpenrepublik laut dem ADAC eine Regel namens „geschultes Amtsauge“: Danach können Polizisten per Schätzung Fahrer bei Tempoüberschreitung von bis zu 30 km/h zu Bußgeldern verdonnern. Eine Besonderheit im Verkehrsrecht hat auch Italien zu bieten: Dort können die Behörden Autos beschlagnahmen und versteigern, wenn der Halter sein Auto selbst fährt und dabei über 1,5 Promille Alkohol im Blut hat. Zu den gegenüber Deutschland abweichenden Verkehrsregeln gehört auch die Lichtpflicht. Sie gilt laut ADAC in 22 Ländern Europas.

In vielen europäischen Ländern muss außerdem eine Warnweste im Auto mitgeführt werden. Manchmal ist nur vorgeschrieben, sie nach einem Unfall zu tragen, wenn Insassen das Auto verlassen. Der ADAC empfiehlt, immer so viele der stark reflektierenden Kleidungsstücke an Bord zu haben, wie Insassen im Auto sind.