Motorrad-Tuning: Individualität wichtiger als Schnelligkeit
Essen (dpa/tmn) - Kleine Blinker, Stummellenker, röhrender Auspuff: Motorräder lassen sich zum Teil mit geringem Aufwand individualisieren. Doch nicht alles, was machbar ist, ist auch erlaubt - oder sinnvoll.
Motorräder erleben einen Boom. Laut dem Industrieverband Motorrad (IVM) wurden im vergangenen Jahr 140 609 motorisierte Zweiräder verkauft - ein Plus von 8,7 Prozent gegenüber 2013. Bei den Motorrädern über 125 Kubik ging es sogar um 10,75 Prozent auf fast 97 000 nach oben. Viele Besitzer veredeln ihre Maschinen, um ihr Bike möglichst einzigartig zu machen. Doch einige Veränderungen sind weder gesetzeskonform noch wohl überlegt.
„Tuning-Maßnahmen dienen heute in erster Linie der Individualisierung, weniger dem klassischen Tuning - also der Leistungssteigerung“, sagt Achim Kuschefski, Leiter des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz). Am beliebtesten seien Auspuffendrohre, da die Serien-Auspuffe vielen Motorradfahrern zu klobig seien. Einfach das Rohr gegen ein schmaleres tauschen, gehe natürlich nicht. „Tuning-Maßnahmen müssen regelkonform sein. Auspuffendrohre sollten eine EU-weit gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (EG-ABE) haben“, sagt Kuschefski.
„Viele Zubehörschalldämpfer bieten die Möglichkeit, die sogenannten 'Dezibelkiller' oder 'dB-Eater' zu entfernen“, sagt Hans-Jürgen Götz von der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ). Nur damit entspricht der Schalldämpfer den Geräuschvorschriften. Entsprechend ist der Ausbau des Einsatzes nicht zulässig.
Ebenfalls beliebt sind Blinker-Umbauten. Trend ist hier laut Jürgen Bente, Motorradexperte vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) derzeit „je kleiner, desto besser“. Der Verkehrssicherheit sei das aber nicht dienlich. „Blinker müssen zugelassen sein, wie alle sicherheitsrelevanten Teile“, sagt Bente. Dazu zählen auch Fahrwerkskomponenten und die Fußrastenanlage. Praktisch sei, wenn die Teile eine ABE oder EG-Betriebserlaubnis aufweisen - dann können sie in der Regel problemlos montiert werden.
Teile, die keine Zulassung haben, können ernsthafte Probleme mit sich bringen. „Auch wenn es Dinge sind, die kaum auffallen. Wenn die zugelassenen Teile verändert werden, erlischt die Betriebserlaubnis“, sagt Bente. Und damit auch der Versicherungsschutz, so dass man auf den Unfallkosten sitzen bleiben könne.
Beim Umbau von „Stummellenker“ auf „Superbike-Lenker“ sind die passenden Adaptionen, wie Gabelbrücken mit Lenkerhaltern erforderlich. „Diese Veränderung hat erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten und muss daher auch von Prüfingenieuren oder amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden“, sagt Götz.
Auch Kennzeichen dürfen nicht beliebig verbogen werden. „Beim Kennzeichenhalterumbau darf der maximal zulässige Winkel der Schrägstellung von 30 Grad zur Senkrechten nicht überschritten werden“, sagt der GTÜ-Mann. Fachkundige Auskünfte zum Umbau erhalten Motorradfahrer bei den Prüfstationen von TÜV, Dekra und der GTÜ.
Doch nicht alle fachgerechten und erlaubten Umbauten funktionieren beim Fahren problemlos. So führt in der Regel eine Tieferlegung zu einer Minderung der Schräglage. Darauf müsse man als Fahrer Rücksicht nehmen, weil das Bike früher aufsetze, sagt Götz von der GTÜ. Das könne zu einem Sturz mit schwerwiegende Folgen führen.
Tuning ist übrigens in der Regel keine Geldanlage. Meist sinkt der Wert trotz teurer Anbauten, da die Maschine schnell als „verbastelt“ gilt. Beim Wiederverkauf ist es deshalb oft lukrativer, die Maschine wieder in den Originalzustand zu versetzen und die Tuning-Teile einzeln zu verkaufen.