Bisher haben Radfahrer bis 1,6 Promille keine Sanktionen zu befürchten - solange sie im Verkehr keine alkoholbedingten Fahrfehler begehen.
Neueste Untersuchungen hätten gezeigt, dass es bei Radfahrern im Bereich 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme grober Fahrfehler gebe, schreiben die Verkehrsexperten zur Begründung für ihre Forderung nach einem neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand.