Wann sind Blinker mit Wischeffekt zulässig?
Essen (dpa/tmn) - Die LED-Technik mit ihren vielen Einzellichtquellen macht es möglich: Wenn beim Blinken die einzelnen LEDs nacheinander aufleuchten, entsteht ein optischer Wischeffekt, eine Art Leuchtband von innen nach außen.
Nicht alle diese Blinker sind erlaubt.
Blinker mit Wischeffekt werden als „intermittierende Blinker“ bezeichnet. Sie sind durchaus zulässig - wenn sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, so der TÜV Nord.
So müssen die Einzel-LEDs alle eingeschaltet bleiben, bis der jeweilige Zyklus beendet ist. Zudem müssen sie gleichmäßig von innen nach außen aktiviert werden. Eine wellenförmige Gestaltung ist unzulässig. Die Zeit vom Einschalten der ersten bis zur letzten Lichtquelle darf maximal 0,2 Sekunden betragen. Und die Schaltung muss mit der Bauartgenehmigung des Blinkers genehmigt sein - eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig. Darüber hinaus müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Und für den Fall, dass die hinteren Blinker auch als zusätzliche Notbremssignale genutzt werden, darf die intermittierende Funktion dann nicht aktiviert werden.