Motorradfahrer dürfen zu zweit nebeneinanderfahren

Dresden (dpa/tmn) - So manch ein Autofahrer regt sich über Motorradfahrer auf, die nebeneinander fahren. Dabei ist das sogar erlaubt, wie der Verkehrsrechtler Christian Janeczek erläutert.

Motorradfahrer dürfen auf einer Spur zu zweit nebeneinanderfahren. Darauf weist der Dresdener Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek hin. In enger Kolonne zu fahren, sei dagegen nicht erlaubt: „Der Abstand zum Vorausfahrenden muss mindestens den halben Tachowert in Metern betragen. Verstöße werden mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft“, erklärt Janeczek. Wenn Biker in einer Gruppe unterwegs sind, halten sie den Mindestabstand meist nicht ein, hat der Fachanwalt beobachtet. Komme es deshalb zu einem Unfall, könne der Versicherungsschutz verlorengehen.