Müssen Autobesitzer einem Rückruf folgen?
Essen (dpa/tmn) - Wer über einen serienmäßigen Mangel an seinem Auto informiert wird, hat die Pflicht den Wagen zu Inspektion zu bringen. Größtenteils bleibt dies für den Halter kostenfrei.
Autohersteller starten Rückrufe, um Produktmängel an bereits verkauften Fahrzeugen zu beseitigen. Die Halter betroffener Pkw werden über die Aktion benachrichtigt - entweder vom Hersteller selbst oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde überwacht die Sicherheit von Straßenfahrzeugen. Autobesitzer sind dazu verpflichtet, einem Rückruf zu folgen und ihren Wagen in eine Vertragswerkstatt zu bringen. Wer das Problem nicht beheben lässt, muss damit rechnen, dass sein Auto stillgelegt wird, erklärt der TÜV Nord. Rückrufe sind für die Fahrzeughalter fast immer kostenlos.
Grundsätzlich muss ein Hersteller immer das KBA informieren, wenn er von einer Gefahr durch seine Fahrezeuge erfährt. Die Behörde kann einen Rückruf anordnen, wenn der Hersteller sich dagegen sperrt. Ruft ein Unternehmen Fahrzeuge von sich aus zurück, prüft das KBA, ob die Mängel plötzlich gefährlich werden können - zum Beispiel weil die Lenkung ausfallen kann. Dann überwacht das Amt die Nachbesserungen.