Schnee im Mai: Winterreifen können laut ADAC eingelagert bleiben
München (dpa/tmn) - Schnee im Wonnemonat Mai - damit haben wohl die wenigsten Autofahrer gerechnet. Die eingelagerten Winterreifen muss deshalb aber niemand wieder herauskramen, meint ein Experte vom ADAC.
In Höhenlagen und den Alpen ist momentan mit Schneefall zu rechnen - im Mai. Das überrascht viele Autofahrer. Müssen deshalb wieder die Winterreifen drauf? „Wer sein Auto inzwischen auf Sommerreifen umgerüstet hat, kann damit einfach weiterfahren“, sagt Otto Saalmann vom ADAC. Wo Schneematsch auf der Straße liegt, sei aber besondere Vorsicht geboten: „Tempo runter, viel Abstand halten - dann passiert auch mit Sommerreifen nichts.“ Strafzettel wegen unpassender Bereifung hält der Experte für unwahrscheinlich: „Die Polizei hat da Ermessensspielraum.“
Wer von Schnee überrascht wird und auf glatter Straße einen Unfall verursacht, muss laut Saalmann nicht um seinen Kaskoschutz bangen. Die Versicherung könne ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit verweigern - also bei viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen.
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber in Deutschland wintertaugliche Autoreifen unabhängig von einem bestimmten Zeitraum für erforderliche Situationen vor: Winter- oder Ganzjahrespneus müssen immer bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ aufgezogen sein, heißt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Anders ist das zum Beispiel in Österreich und Italien: Dort endet die Winterreifenpflicht jeweils am 15. April eines Jahres, erklärt Saalmann.