Muss ich blinken, wenn Abbiegen Pflicht ist?
Essen (dpa/tmn) - Allgemein gilt: Wer abbiegt, verlässt die bisher befahrene Straße. Das Setzen des Blinkers ist deshalb laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich vorgeschrieben, so der TÜV Nord.
Bei einer Richtungsänderung muss also immer geblinkt werden. Und zwar unabhängig davon, ob man freiwillig oder aufgrund der Beschilderung gezwungenermaßen abbiegt: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen“ (Paragraf 9 StVO).
Für die Regelung gibt es gute Gründe. Denn andere Verkehrsteilnehmer, die das „rechts Abbiegen“-Schild von ihrer Position aus nicht sehen können, etwa weil sie von gegenüber kommen oder aus der Querstraße, müssen sich rechtzeitig auf die Abbiegeabsicht einstellen können, so der TÜV Nord. Das rechtzeitige Blinken vor einem „rechts Abbiegen“-Schild trägt deshalb zur Verkehrssicherheit bei.