Auf die Möglichkeit einer Online-Suche nach Zeugen weist der Automobilclub ACV hin: Auf dem Portal „Verkehrsrecht-Verzeichnis“ (VRVZ) können Unfallopfer demnach anonym Daten zum Geschehen einstellen. Melden sich Zeugen, stellen die Betreiber der Webseite nach einer Prüfung den Kontakt her, berichtet die Mitgliederzeitschrift des Clubs „ACV profil“.
Zur Beweisführung gehören nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer auch Fotos der Unfallsituation. Immer sollten Unfallgegner außerdem Telefonnummern austauschen und sich Personalausweisnummern sowie Angaben zur Versicherung notieren.