Strafe NRW: Teilnehmer illegaler Autorennen sollen in Haft

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Teilnehmern an illegalen Autorennen könnten schon bald jahrelange Haftstrafen oder der Verlust des Fahrzeugs drohen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung aus Hessen dem Bundesrat vor.

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Die Länderkammer soll am Freitag darüber beraten. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erwartet eine breite Zustimmung.

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„Wer Autorennen fahren will, soll zum Nürburgring fahren“, sagte der Minister. Bislang ist die Beteiligung an illegalen Rennen eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird.

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Das sei zu wenig, findet Kutschaty. „Wir wollen, dass solche Aktionen zukünftig richtig bestraft werden können.“ Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass illegale Autorennen als Straftat im Strafgesetzbuch aufgeführt werden. Teilnehmern sollen drei Jahre Haft drohen - sogar zehn Jahre, wenn jemand bei einem illegalen Rennen schwer verletzt oder gar getötet wird.

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Doch in der Bundesratsinitiative geht es nicht nur um Freiheitsstrafen. Solche Raser seien besonders nachhaltig zu beeindrucken, wenn man ihnen ihre Fahrzeuge wegnimmt. Deshalb soll auch das möglich werden. Selbst Autobesitzer, die nicht selbst mit ihrem Wagen an einem Rennen teilgenommen haben, sollen das befürchten müssen. Beim Führerscheinentzug sollen sechs Monate bis fünf Jahre die Regel werden. Die endgültige Entscheidung über die verschärften Strafen liegt später beim Bundestag.

Illegale Autorennen haben schon mehrfach tödliche Folgen gehabt: Ende Mai verurteilte das Kölner Landgericht einen Renn-Raser, der einen Radfahrer totgefahren hatte, zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. In einem anderen Fall mit tödlichem Ausgang schickte es die Raser aber mit Bewährungsstrafen nach Hause. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch andere Todesfahrer kamen schon glimpflich davon. In Hagen sorgte im Mai ein illegales Autorennen für Schlagzeilen, weil dort ein sechsjähriger Junge lebensgefährlich verletzt wurde. Da ein illegales Rennen bislang nur eine Ordnungswidrigkeit ist, müssen für die Strafbarkeit andere Paragrafen wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung herangezogen werden.

Laut „Rheinischer Post“ (Dienstagsausgabe) haben Bayern, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bereits ihre Zustimmung bei der Bundesratssitzung am Freitag erklärt. Zuvor hatte Kutschaty seine Initiative unter anderem in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) angekündigt.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterstützte zwar die geplanten Haftstrafen. Noch wirksamer sei aber der langjährige Verlust des Führerscheins, sagte Reker der Deutschen Presse-Agentur. „Gerade die Menschen in Köln mussten schmerzvoll erleben, wie schnell illegale Autorennen tödlich enden können“, sagte die parteilose Politikerin. „Wer fahrlässig mit dem Leben anderer spielt, dem muss eine entsprechend harte Strafe drohen.“