Nur beschilderte Radwege sind Pflicht

Berlin (dpa/tmn) - Radfahrer müssen nicht in jedem Fall Fahrradwege benutzen. Nur wenn die Wege mit den blauen Verkehrsschildern mit aufgedrucktem Rad gekennzeichnet sind, gelte eine Benutzungspflicht, teilt die Deutsche Verkehrswacht in Berlin mit.

Ansonsten könnten Radler zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Auf den Bürgersteig ausweichen dürfen laut Straßenverkehrsordnung Radler jedoch nur, wenn sie nicht älter als zehn Jahre alt sind. Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie auf dem Gehweg fahren.