Papierloses Auto gibt es nicht - Grenzen der Digitalisierung
Hamburg (dpa/tmn) - E-Paper statt Tageszeitung, Smartphone-Ticket statt klassischer Fahrkarte, Online-Verzeichnis statt Service-Scheckheft: Die Digitalisierung macht vor nichts halt. Das Auto stellt hier keine Ausnahme dar.
Doch bei amtlichen Dokumenten endet die virtuelle Welt noch, denn Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden auf als fälschungssicher geltendem Spezialpapier ausgestellt.
„Hierbei handelt es sich um amtliche Dokumente, die nur im Original mit Stempel Gültigkeit haben“, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Sie warnt davor, eigene Duplikate anzufertigen: „Kopien sind keine Dokumente und daher nicht zulässig.“ Wer vom Kfz-Brief oder -Schein Farbkopien anfertigt, riskiert sogar, dass das als Urkundenfälschung betrachtet wird, ergänzt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE).
Wird ein Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten, sollten zwei Dokumente stets griffbereit sein: „Im Fahrzeug mit sich führen müssen Autofahrer neben dem Führerschein immer Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, auch bekannt als Fahrzeugschein“, so Rechtsanwältin Mielchen. Fehlt eines der Papiere, kann die Polizei ein Bußgeld aussprechen. Das beläuft sich auf je 10 Euro, die in der Praxis aber nur selten eingefordert werden.
Allerdings sollten Autofahrer den Fahrzeugschein nicht permanent im Auto liegen zu lassen. „Zwar geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass das Zurücklassen des Fahrzeugscheines im Fahrzeug nicht grob fahrlässig ist. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Teilkaskoversicherung zunächst auf die wenigen anders lautenden Urteile beruft und dadurch die Schadensregulierung erheblich verzögert wird“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. Anders sei es beim Fahrzeugbrief. Hier führe das Zurücklassen im Auto immer zu einem Leistungsausschluss der Versicherung, so Lucà.
Der Versicherungsnachweis gehört zwar nicht zur Pflichtausstattung, erleichtert aber die Abwicklung eines Unfalls. „Nachgewiesen werden muss der Versicherungsschutz nur bei der Zulassung des Fahrzeugs, er muss aber vorhanden sein. Sonst begeht man eine Straftat“, warnt Mielchen vor dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Immer dabei sein muss die Zulassungsbescheinigung eines gezogenen Anhängers. „Dort ist beispielsweise auch vermerkt, ob der Anhänger über eine Tempo-100-Zulassung verfügt“, weiß Hack. Verfügt ein Auto über Tuning-Anbauteile, hängt es vom ECE-Prüfzeichen ab, ob ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig ist. Gibt es ein Teilegutachten, muss dies immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Zu den ergänzenden Papieren im Auto zählt das Serviceheft, in dem die Werkstattarbeiten dokumentiert sind. Mazda hat bereits 2005 ein digitales Scheckheft eingeführt, inzwischen haben viele andere Hersteller nachgezogen und speichern die Wartungsarbeiten zentral. „Das digitale Scheckheft hat eine hohe Fälschungssicherheit. Herkömmliche Papierhefte hingegen können kopiert und die Kilometerstände verändert werden“, sagt Jochen Münzinger von Mazda.
Beim digitalen Servicenachweis erhält der Kunde nach jedem Werkstattbesuch einen aktuellen Ausdruck, auf dem alle Arbeiten aufgeführt sind. Der dient auch als Nachweis für das Prädikat „scheckheftgepflegt“ im Falle eines Verkaufs. Zukünftig, so Münzinger, könnten diese Daten von den Kunden auch online eingesehen werden, wenn sie sich mit der Fahrgestellnummer registrieren.
Auch das Bordbuch taucht immer öfter in digitaler Form auf. „Einige Hersteller liefern das Bordbuch nur noch auf spezielle Nachfrage, bei vielen ist es auch im Bordcomputer integriert und zum Beispiel direkt über das Navi-Display verfügbar“, sagt Lucà. Aus Sicht des ADAC ist es aber in jedem Fall wichtig, dass eine Anleitung immer im Fahrzeug verfügbar ist - egal ob auf Papier oder digital. Denn es können immer Situationen auftauchen, in denen Fragen zum Fahrzeug auch ohne Internetverbindung beantwortet werden müssten.
Die Möglichkeiten, die sich durch ein digitales Bordbuch ergeben, sind vielfältig. „Einige Hersteller entwickeln unter dem Stichwort “Virtual Reality„ digitale Lösungen, bei denen eine App dem Autofahrer zeigt, wo er zum Beispiel nach dem Ölstand schauen kann“, weiß ACE-Mann Hack. Wahrscheinlich jedoch ist, dass es das Handbuch in Papierform auch weiterhin noch lange neben der digitalen Variante geben wird. „Es ist praktikabler, schnell mal etwas nachzublättern, als immer gleich eine Datei öffnen zu müssen“, meint Münzinger.