Darf ich wegen eines Einsatzfahrzeugs bei Rot fahren?
Essen (dpa/tmn) - Die Situation kennt wohl jeder: Von hinten nähert sich ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug mit Blaulicht, und man steht mit seinem Fahrzeug direkt vor der roten Ampel. Was dann?
Wenn es keine Möglichkeit gibt, rechts oder links zur Seite auszuweichen, dann bleibt nur die Alternative, nach vorn über die rote Ampel zu fahren. Das ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch erlaubt, ja sogar vorgeschrieben, so der TÜV Nord.
Paragraf 38 StVO stellt für den Fall, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert, klar: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Allerdings ist es auch geboten, langsam und nur soweit wie nötig über die Haltelinie, also in den geschützten Bereich einer Ampel einzufahren und dabei niemanden zu gefährden. Auch Stoppschilder, Haltelinien und durchgezogene Linien dürfen überfahren werden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn versucht, sich freie Bahn zu schaffen.