Vorsicht: Parkdauer von Fahrrädern nicht begrenzt
Berlin (dpa/tmn) - Kein Sattel, kaputter Reifen und verrosteter Lenker: So ein abgestelltes Fahrrad haben sicher viele schon einmal gesehen. Häufig greift irgendwann die Kommune ein - und kassiert es.
Doch müssen Radfahrer befürchten, dass ihr Fahrrad weggeräumt wird, wenn sie es für eine längere Zeit parken?
„Es gibt keine begrenzte Parkdauer für gebrauchstüchtige Fahrräder“, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club. Das heißt, Radfahrer müssen eigentlich nur vor Dieben Angst haben.
Ganz so einfach ist es nicht. Denn durch Wind und Wetter wird das Rad nicht besser. „Ist ein Fahrrad nur noch Schrott, darf es entfernt werden“, sagt Huhn. Dabei gibt es objektive Merkmale für Schrott - bei jedem Rad ist es aber eine Einzelfallentscheidung. Fehlen der Sattel und ist der Reifen platt, muss das Rad noch nicht vom Eigentümer aufgegeben worden sein. „Diebe können den Sattel geklaut haben, und auch ein Platten ist kein ausreichender Anhaltspunkt.“ Ist der Gesamtzustand desolat und die Kette bis zur Unbeweglichkeit verrostet, verdichten sich die Hinweise, dass der Besitzer das Rad wohl doch nicht mehr abholt.
Häufig bringen die Kommunen Banderolen an, um die herrenlosen Räder zu identifizieren. Auf ihnen steht eine Frist, bis wann das Rad abgeholt werden soll. „Doch diese Banderolen können nicht einfach angebracht werden, nur weil ein Rad irgendwo lange rumsteht“, sagt Huhn. Nur Räder, die nach ihrem Gesamtbild vom Eigentümer zurückgelassen worden sind, dürfen eine Banderole bekommen. Die Kommune darf die Schrotträder dann entsorgen, das heißt verschrotten oder zur Aufarbeitung an gemeinnützige Organisationen abgeben. Wer dann sein doch Rad zurückhaben möchte, hat Pech gehabt. „Für Schrott gibt es keinen Schadensersatz.“