Beim Kindersitz Beckengurt nicht über den Bauch führen
Stuttgart (dpa/tmn) - Für die kleinen Passagiere im Auto ist ein Kindersitz unerlässlich. Bis zum 12. Lebensjahr und unter 1,50 Meter ist er Vorschrift, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Wichtig ist dabei die korrekte Sicherung.
„Das Risiko schwerster Verletzungen steigt extrem an, wenn Kinder im Auto nicht oder falsch gesichert mitfahren“, sagt Renate Hanstein vom ACE. Der Club rät, auf die korrekte Gurtführung zu achten. So gehört der Beckengurt unmittelbar vor den Beckenknochen und auf keinen Fall über den Bauch. Der Schultergurt muss über das Schlüsselbein geführt werden, nicht am Hals und nicht über die Schultergelenkkugel.
Wichtig bei der Wahl des richtigen Kindersitzes ist, dass er auch wirklich zu Größe und Gewicht des Kindes passt. Das Alter gibt nur einen Richtwert vor, so der ACE. „Allerdings passt nicht jedes Kind pauschal in einen Sitz seiner Gewichtsgruppe und ebenso wenig passt jeder Sitz in jedes Fahrzeug“, gibt Hanstein zu bedenken und empfiehlt, das Kind zum Sitzkauf mitzunehmen.
Laut dem ACE geht aus der jüngsten Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hervor, dass etwa auf Landstraßen 13 Prozent und innerorts sogar 21 Prozent der Kinder ab sechs Jahren nicht altersgerecht gesichert sind und beispielsweise nur mit den Gurten für die Erwachsenen angeschnallt werden. Ein Prozent sei sogar völlig ungesichert unterwegs gewesen. Wer ein Kind ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro, außerdem wird ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister fällig.