Restalkohol am Neujahrsmorgen nicht unterschätzen
Erfurt (dpa/tmn) - Autofahrer unterschätzen nach feuchtfröhlichen Partys oft den Restalkohol in ihren Adern. Die erste Fahrt im neuen Jahr kann deshalb schnell mit einem Fahrverbot enden, warnt Don DeVol vom TÜV Thüringen.
Wer am Neujahrsmorgen fahren müsse, sollte auf der Silvesterparty vorsichtshalber ganz auf Alkohol verzichten, rät er. Werde bei einer Fete viel getrunken, sei ein Pegel von mehr als 1,0 Promille leicht erreicht. Der Blutalkoholspiegel könne dann auch nach mehreren Stunden Schlaf noch über der 0,5-Promille-Grenze liegen. Bei einer Polizeikontrolle wäre die Fahrerlaubnis weg. Bei einem Unfall oder einer auffälligen Fahrweise reichen schon 0,3 Promille, um den Führerschein zu verlieren.
Der Alkoholpegel im Blut sinkt dem Experten zufolge wesentlich langsamer als er beim Trinken steigt. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert DeVol.
Der Bußgeldkatalog sieht für Ersttäter ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille bis zu drei Monate Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Bei einer Vorstrafe steigt die Geldstrafe auf bis zu 1000 Euro, bei Wiederholungstätern sogar auf 1500 Euro. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von mehr als 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen laut DeVol verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3000 Euro oder bis zu fünf Jahren Gefängnis. Fahranfänger in der Probezeit dürfen gar keinen Alkohol im Blut haben, wenn sie am Steuer sitzen.