Rettungsgasse zwischen linker und mittlerer Spur

Berlin (dpa/tmn) - Gerät auf dreispurigen Straßen der Verkehr ins Stocken, müssen Autofahrer zwischen linker und mittlerer Spur eine Rettungsgasse bilden. So schreibt es die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

Eine Stau-Rettungsgasse zwischen linker und mittlerer Spur muss auf einer dreispurigen Straße gebildet werden. Auf Straßen mit zwei Fahrspuren in eine Richtung muss mittig zwischen den Spuren Platz für Rettungs- und Hilfsfahrzeuge bleiben. So schreibt es die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld. Bei schwerwiegenden Behinderungen eines Einsatzes kann sogar eine Straftat vorliegen.

„Dass man sich im Auto anschnallen muss, weiß jeder, dass man auf der Autobahn im Stau eine Rettungsgasse bilden muss, ist längst nicht allen bekannt“, stellt Hermann Rettenbeck vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt fest. In Bayern hat die Polizei eine Aktion gestartet, um Autofahrer darüber aufzuklären, wie wichtig es ist, dass Rettungsfahrzeuge Unfallorte möglichst schnell und ungehindert erreichen.