Wer hat beim Wechsel auf die Mittelspur Vorfahrt?
Essen (dpa/tmn) - Die Situation kommt auf dreispurigen Autobahnen häufiger vor: Von links schert ein Fahrzeug in die Mittelspur ein, von rechts setzt zur gleichen Zeit ein anderer Fahrer an und zieht mit seinem Wagen ebenfalls auf die mittlere Spur.
Wer hat Vorfahrt?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt bei Wechseln auf die Mittelspur zunächst keinem Fahrer Vorrang ein, erklärt der TÜV Nord. Bei einem Unfall nach gleichzeitigem Einscheren zweier Fahrzeuge von links und rechts verteilten die Gerichte deshalb häufig die Schuld gleichmäßig auf beide Unfallgegner.
In der StVO ist allerdings klar geregelt, dass eine Fahrspur nur dann gewechselt werden darf, wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rechtzeitiges Blinken ist Pflicht. Außerdem muss beim Ausscheren und Überholen immer der Verkehr zur linken Seite beachtet werden - zumal rechts zu überholen auf der Autobahn ohnehin verboten ist. Auf ein Vorfahrtsrecht können Autofahrer bei dem Dilemma auf der Mittelspur also nicht bauen. Um Unfälle zu vermeiden, helfen laut dem TÜV Nord nur vorausschauendes Fahren und ein rechtzeitiger Schulterblick.