Schutz fürs Schätzchen - Wissenswertes zu Oldtimer-Versicherungen
Bochum (dpa/tmn) - Wer ein 20 Jahre altes Auto hat, kann bereits eine günstige Oldtimer-Versicherung abschließen. Nicht wie bei jüngeren Autos Hubraum oder CO2-Ausstoß bestimmen dann die Höhe der Kraftfahrzeugversicherung, sondern Zustand, Wert und Alter.
Besitzer eines Oldtimers sind Genießertypen. Und zum Genuss gehört es, Maß zu halten. Also sind die Fahrer von ehrwürdigen Blechkarossen nicht sehr oft unterwegs auf den Straßen, und wenn, dann fast immer mit Vorsicht und Sorge um das motorisierte Schätzchen. Was als Liebe zum Automobil gilt, hat ganz nüchterne Folgen für die Kfz-Versicherung.
Denn weil Oldtimerfahrer ihr Auto hegen und pflegen, nehmen die Versicherer ein geringes Schadensrisiko an. Sie bieten günstige Haftpflichttarife für die Pretiosen an. Und sie nehmen keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen vor, es wird lediglich der niedrigste Tarif berechnet.
Bereits ab einem Alter von 20 Jahren können Autos als Oldtimer günstig versichert werden und ab 30 Jahren auch historische Motorräder und LKW. Weitere Bedingung sei ein guter Originalzustand, erläutert Martin Stromberg, Geschäftsführer beim Marktbeobachter Classic Data. „Den gilt es nachzuweisen. Sei es in Form von Fotos oder eines Gutachtens.“
Neben dem Oldtimer-Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung gibt es Wertgutachten zum Ermitteln des aktuellen Marktwertes und Oldtimer-Gutachten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Erlangen des H-Kennzeichens. Das Kurzgutachten wird bei den meisten Versicherern für Youngtimer zwischen 20 und 29 Jahren verlangt.
Stromberg begründet die Ansprüche der Versicherer: Bei Autos zwischen 20 und 29 Jahren sei „es nicht einfach nachzuweisen, ob es sich um ein potenzielles Liebhaberfahrzeug handelt, sprich: um einen Youngtimer.“
Auch das Gutachten für das H-Kennzeichen ist bei vielen Versicherern ein Muss. Es belegt den erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs. „Allerdings ist das H-Kennzeichen keine grundsätzliche Bedingung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung“, so Stromberg. Immer bedeute es aber die steuerliche Einstufung als Oldtimer, die mit einheitlichen 191,73 Euro pro Jahr gesetzlich geregelt ist.
Die Versicherungen für Oldtimer gliedern sich ebenso wie normale Kfz-Versicherungen in Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. „Bei der Berechnung der Versicherungsprämie ist zunächst das Alter des Fahrzeugs ausschlaggebend“, erklärt Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des Bund der Versicherten (BdV). „Die Kategorien umfassen Altersstufen von 20 bis 29 Jahren, von 30 bis 44 Jahren und über 45 Jahre.“ Ein Pkw, den der Halter als Hauptfahrzeug nutzt, ist laut BdV, ebenfalls Voraussetzung.
Wer das Fahrzeug etwa gegen Diebstahl oder Vandalismusschäden versichern möchte, benötigt die zusätzliche Kaskoversicherung. Dazu verlangen die Gesellschaften ein aktuelles Marktwertgutachten. „Nur gut erhaltene und sich weitgehend im Originalzustand befindliche Kraftfahrzeuge erhalten eine Kaskoversicherung“, so Weissflog. Der Beitrag richtet sich nach dem ermittelten Wert - und liegt oft weit höher als der Haftpflichtbeitrag, der bei meist unter 100 Euro liegt.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät außerdem zu speziellen Schutzbriefen. Auf diese Weise könne der Transport in eine womöglich weiter entfernte Spezialwerkstatt gewährleistet werden. Und die werden Oldtimerfans für ihre motorisierten Schätzchen sicher bevorzugt aufsuchen wollen.