Es wird was geboten - Behördenfahrzeuge ersteigern
München (dpa/tmn) - Polizeiauto, Löschzug oder Gefängnisbus: Behördenfahrzeuge werden nach einigen Jahren aus dem Dienst entlassen und versteigert. Oft haben die Autos einen besonderen Reiz. Die Angebote sind günstig, doch es lauern auch Nachteile.
Einmal in einem Polizeiauto fahren? Oder Feuerwehrmann spielen mit dem Original-Fahrzeug? Den passenden Untersatz finden Interessenten bei diversen Versteigerungen von ausrangierten Behördenfahrzeugen. Ob Polizeikombi oder Ministerlimousine, bei Auktionen des Bundes und der Länder findet sich so manch preiswertes Fahrzeug. Doch auf den neuen Besitzer warten einige Besonderheiten.
„Der Kauf von Behördenfahrzeugen ist nur für Autofahrer interessant, die gute technische Modellkenntnisse oder einen Fachberater dabei haben“, sagt Helmut Klein, Fahrzeugtechniker beim ADAC. Klar sollte auch sein: Käufer schlagen ohne vorherige Probefahrt zu. Nur per Augenschein dürften sich die Interessenten ein Bild vom Zustand des Fahrzeugs machen, ergänzt Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Auch fällt im Gegensatz zum Gebrauchtkauf beim Händler die einjährige Gewährleistungspflicht weg, die Mängel absichert.
Das größte Angebot an beweglichen Gütern hat die Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (Vebeg), das Verwertungsunternehmen des Bundes. Die Vebeg bietet neben Unimogs, Müllwagen und Straßenkehrmaschinen auch zivile Pkw aller Klassen an - vom VW Golf bis zum BMW 5er. In Ausschreibungen werden die Fahrzeuge online vorgestellt. Verbindlich geboten werden kann nur schriftlich.
Um mehr über den Zustand des Fahrzeugs zu erfahren, kann der Interessent entweder zum Hörer greifen oder das Objekt bei einem Termin unter die Lupe nehmen - meist aber nicht fahren. Der Höchstbietende wird innerhalb einer Woche schriftlich benachrichtigt, und aufgefordert, das Fahrzeug bald abzuholen. Auf den Preis kommt noch die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls eine Zollabgabe.
Als Alternative zur Versteigerung durch die Vegeb gibt es eine große Auswahl an Fahrzeugen im virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden unter zoll-auktion.de. Das Angebot umfasst Lkw, Radlader, Kleintransporter, Kehrmaschinen und zivile Pkw. Im Gegensatz zur Vebeg hat man bei der Bundeszollverwaltung die Möglichkeit, mehrere Angebote nacheinander abzugeben und sieht das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Vor Ort veranstalten einzelne Bundesländer außerdem ihre eigenen Versteigerungen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zum Beispiel haben dafür jeden ersten Mittwoch im Monat reserviert - die Zuschläge werden jeweils in Düsseldorf gegeben.
ADAC-Experte Helmut Klein rät, möglichst früh bei der Versteigerung vor Ort zu sein, um die oft stark beanspruchten Fahrzeuge ausreichend lange zu inspizieren und auf äußere Schäden und Gebrauchsspuren zu kontrollieren. Überprüft gehören neben der Karosserie auch Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Auspuff, Fahrwerk und Scheiben. Auch auf Undichtigkeiten an Motor, Getriebe, Tank und Kühlsystem sollten Interessenten die Fahrzeuge untersuchen. Alle Unterlagen und Nachweise sollten vorhanden sein.
Wer davon träumt, mit einem ehemaligen Streifenwagen unter Blaulicht und Martinshorn über die Straßen zu fahren, wird jedoch enttäuscht sein. „Die Rundumleuchte, also das Blaulicht, muss abgebaut sein, wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen werden soll. Bei den meisten Fahrzeugen, die versteigert werden, ist das aber schon vorher geschehen“, erklärt Wolfgang Siegloch von der Dekra.