Schwer krank am Steuer: Nach Unfall droht rechtlicher Ärger
Goslar (dpa/tmn) - Epilepsie oder ein Herzleiden können dafür sorgen, dass Betroffene nicht mehr Auto fahren können. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, drohen nach einem Unfall nicht nur Ärger mit der Versicherung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Wer sich mit einer schweren Krankheit ans Steuer setzt, kann zur Gefahr für sich und andere werden. „Viele Betroffene sind sich der Gefahr gar nicht bewusst“, sagt Rechtsanwalt Martin Diebold von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Man muss aber von einem Autofahrer erwarten, dass er selber einschätzen kann, ob er in Lage ist, zu fahren oder nicht.“ Herzleiden oder Epilepsie seien Beispiele für schwere Krankheiten, die im Straßenverkehr zu Problemen führen können.
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er noch am Steuer sitzen kann, sollte einen Arzt konsultieren. Weil Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, erfahre die Führerscheinbehörde davon nichts, erklärt Diebold. Rät der Arzt vom Fahren ab, hält man sich aber besser daran - ansonsten droht rechtlicher Ärger.
„Wenn zum Beispiel nach einem Unfall mit Personenschaden herauskommt, dass ein Fahrer um seine gesundheitlichen Probleme wusste, dann hat das auch strafrechtliche Konsequenzen“, warnt Diebold. „Wenn jemand weiß, dass er nicht fahren kann, dann darf er das auch nicht.“ Hinzu kommen möglicherweise Probleme mit der Versicherung: Es handele sich dann nämlich um einen grob fahrlässig herbeigeführten Schaden, für den die Versicherung im Zweifelsfall nicht aufkommt.
Mit dem Thema schwere Krankheiten befasst sich in diesem Jahr auch der Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar. Es geht dabei um rätselhafte Unfälle ohne erkennbaren Grund, die zum Beispiel durch plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme von Autofahrern ausgelöst werden.