Denn in der Fahrerlaubnisverordnung steht: „Alle vom Fahrzeughersteller lieferbaren Ausstattungen und Systeme sind grundsätzlich (...) zugelassen.“ Auch die Prüfungsrichtlinie untersagt den Einsatz von Fahrassistenzsystemen nicht.
Nach Einschätzung des TÜV Nord ist das auch sinnvoll, denn in der Fahrschule können junge Leute den richtigen Umgang mit den Systemen lernen. Zudem haben sich die modernen Assistenzsysteme im Alltag bereits bewährt, wie das Antiblockiersystem ABS oder der Schleuderschutz ESP schon vor längerer Zeit. Und richtig eingesetzt sorgen Fahrassistenzsysteme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.