So schützen sich Taxi-Kunden vor Abzocke
München (dpa/tmn) - Wer kennt das nicht? Man steigt in einer fremden Stadt ins Taxi und wird das Gefühl nicht los, dass der Fahrer eine Extra-Runde dreht. Das wäre Abzocke - und dagegen können Fahrgäste sich wehren.
Ein Berliner Taxifahrer soll von ahnungslosen Touristen aus Mexiko, Argentinien, Spanien und Finnland Wucherpreise bis zu 400 Euro kassiert haben soll. Dem 48-Jährigen wird vor einem Berliner Amtsgericht jetzt der Prozess gemacht. Das ist zwar ein Extremfall. Dennoch haben Fahrgäste im Taxi ab und an das Gefühl, übers Ohr gezogen zu werden - insbesondere in fremden Städten, in denen sie sich nicht auskennen.
Dabei dürfen Taxifahrer keine Umwege fahren, sondern müssen ihre Fahrgäste auf dem kürzesten Weg zum Ziel bringen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher den direkten Weg vorher per Smartphone checken. Dazu rät Katharina Lucà vom ADAC. Fahrgäste ohne Ortskenntnisse merken so schneller, ob der Fahrer eine deutlich andere Route einschlägt. „Bevor es losgeht, sollte man sich trotzdem immer beim Fahrer über Umwege zum Beispiel aufgrund von Baustellen oder Staus informieren“, sagt Lucà. Sonst komme es schnell zu Missverständnissen, vor allem, wenn sich die Fahrtkosten erhöhen.
Wer dennoch bemerkt, dass der Fahrer ohne Absprache und ohne ersichtlichen Grund einen Umweg nimmt, kann sich wehren. Dazu benötigt man eine vollständig ausgefüllte Quittung vom Fahrer. „Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, eine Quittung anzufertigen“, erklärt die ADAC-Verkehrsexpertin. Eine vollständige Quittung gibt Auskunft über Start und Endpunkt der Fahrt, Kfz-Kennzeichen sowie Ordnungsnummer des Taxis. Die Ordnungsnummer steht auch auf einem gelben Aufkleber rechts in der Fahrzeugheckscheibe. Mit der Quittung können Fahrgäste anschließend beim zuständigen Taxiunternehmen Beschwerde über den Fahrer einlegen und ihr Geld zurückverlangen.
In keinem Fall darf der Fahrgast aus Ärger das Taxi verlassen, ohne die Fahrt zu bezahlen. „Ich habe die Dienstleistung in Anspruch genommen, also muss ich erst einmal dafür aufkommen“, sagt Lucà. Alle Beförderungsbedingungen wie beispielsweise den Grundpreis pro Fahrt können Fahrgäste in den gültigen Taxitarifverordnungen der Städte und Landkreise nachlesen.