Sturmschäden am Auto über Kfz-Kaskoversicherung abwickeln

Berlin (dpa/tmn) - Bei Sturm können Äste von den Bäumen fallen oder Gegenstände von den Häusern auf die Straße krachen. Da erwischt es nicht selten ein parkendes oder vorbeifahrendes Auto. Wer versichert ist, bekommt den Schaden meist erstattet.

Für Sturmschäden an Autos kommt die Kfz-Kaskoversicherung auf. Eine Teilkaskopolice reicht nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft aus. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen. Vollkaskoversicherte müssen keinen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts befürchten.

Versichert sind zum Beispiel Schäden durch Äste oder Dachpfannen, die aufs Auto gewirbelt wurden. Betroffene sollten die Sturmschäden möglichst mit Fotos dokumentieren und zügig ihrem Kfz-Versicherer melden.

Um Schäden zu vermeiden, sollten Autofahrer Plätze unter Bäumen meiden, damit der Wagen nicht von herabfallenden Ästen getroffen wird, und außerdem die Handbremse anziehen, rät der Auto Club Europa (ACE). Denn starker Sturm könne Autos durchaus in Bewegung setzen, wenn die Parkbremse nicht aktiviert ist. Bei Autos mit Skibox oder Gepäckträger auf dem Dach vergewissern sich Fahrer am besten vor jedem Start, dass Schrauben und Riemen noch fest sitzen.

Wer keine Unfälle riskieren möchte, sollte auch seine Fahrweise den Wetterverhältnissen anpassen. Der ACE empfiehlt, an stürmischen Tagen langsam zu fahren und möglichst aufs Überholen zu verzichten. Gerade bei Überholmanövern sei die Gefahr groß, von einem seitlichen Windstoß überrascht zu werden, wenn man aus dem Windschatten des überholten Wagens wieder herausfährt.

An stürmischen Herbsttagen kann plötzlicher Seitenwind Auto- und Motorradfahrer mehrere Meter aus der Spur drücken. Trifft eine Böe mit 72 km/h bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h auf die Fahrzeugflanke, wird der Wagen mindestens einen Meter zur Seite gedrückt. Bei Fahrtempo 140 km/h seien es sogar mindestens vier Meter. Laut ACE könne das Fahrzeug schnell von der Straße abkommen oder in den Gegenverkehr geraten.