Verkehrsrecht Ungenaue Ortsangabe: Gericht kippt Bußgeldbescheid

Augsburg · Wo genau wurde man geblitzt? Lässt sich das aus dem Bescheid nicht herauslesen, kommt man womöglich um die Strafe herum.

Autobahnabschnitte sind lang. Sie allein sind als Ortsangabe womöglich nicht konkret genug.

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Fehlen auf dem Bußgeldbescheid exakte Angaben zum vermeintlichen Tatort? Dann kommen Betroffene womöglich um die Geldstrafe herum. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Augsburg (Az.: 5 OWi 605 Js 107352/24), auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall ging es um einen Tempoverstoß auf einer Autobahn. Auf dem Bußgeldbescheid wurde nur die Nummer des Autobahnabschnitts angegeben, der allerdings 2,5 Kilometer lang ist - eine konkrete Kilometerangabe oder ein markanter Punkt wie ein naher Rastplatz oder eine nahe Ausfahrt fehlten.

Dadurch konnte der Betroffene nicht feststellen, an welcher Stelle der Autobahn er den Verstoß begangen haben sollte, der ihm vorgeworfen wurde. In der Anhörung und auch im späteren Bußgeldbescheid stand zum Tatort nur: „Gersthofen, A8 West, Ri München, Abschnitt 340“. Zu unkonkret, befand das Amtsgericht und stellte das Verfahren ein.

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(dpa)