An Grundstücksausfahrt ist erhöhte Sorgfalt geboten

Gießen (dpa/tmn) - Von einem Grundstück auf die Straße zu fahren, ist heikel. Es kann schnell zu einem Unfall kommen. Wichtig zu wissen: Der Fahrer muss auch dann voll haften, wenn der Unfallgegner zu schnell unterwegs war.

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Wer aus einer Grundstücksausfahrt fährt, muss mit Verkehrsverstößen anderer rechnen. Er muss, wenn es zu einem Unfall kommt, unter Umständen auch dann alleine haften, wenn der Unfallgegner zu schnell fuhr. Das entschied das Landgericht Gießen (Az.: 3 O 121/13) in einem Urteil, auf das der ADAC hinweist.

In dem verhandelten Fall bog ein Gabelstaplerfahrer aus einer Ausfahrt auf die Fahrbahn ein. Der Gabelstapler kollidierte dabei mit einem kreuzenden Auto. Zwar wurde in der Verhandlung davon ausgegangen, dass der Pkw-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um rund 10 km/h überschritten hatte. Ein Mitverschulden konnten die Richter darin jedoch nicht erkennen. Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung fordere beim Ausfahren aus einer Ausfahrt eine erhöhte Sorgfaltspflicht, aus der sich ergebe, dass man sich nicht darauf verlassen darf, dass der Querverkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält.