Überholverbot missachtet: Fahrerwechsel als Entschuldigung?
Hamm (dpa/tmn) - Ein Fahrerwechsel unterwegs wirft eine kniffelige Rechtsfrage auf: Muss der ablösende Fahrer über die aktuellen Verkehrsregelungen auf der Strecke informiert sein? Schließlich besteht keine Pflicht, sich bei der Übernahme des Steuers danach zu erkundigen.
Inwieweit muss derjenige, der das Steuer übernimmt, über die gerade auf der Strecke geltenden Verkehrsregelungen auf dem Laufenden sein? Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) musste er in der Rolle des Beifahrers ja zum Beispiel nicht auf Schilder achten, weil er dann nicht als Verkehrsteilnehmer gilt. Und es gebe keine Pflicht, sich beim abgelösten Fahrer nach den aktuellen Verkehrsregelungen zu erkundigen. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft beruft sich hier auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1 RBs 89/14).
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Frau am Steuer abgelöst. Er überholte anschließend ein anderes Fahrzeug, obwohl auf dem Streckenabschnitt Überholverbot herrschte. Die hierfür verhängte Geldbuße begründete das zuständige Amtsgericht damit, dass er sich bei Fahrtantritt nach den geltenden Verkehrsregelungen hätte erkundigen müssen. Da er dies versäumt habe, sei ihm fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
Die Rechtsbeschwerde des Mannes hatte vorläufig Erfolg. Das OLG Hamm hob das angefochtene Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Für die Begründung fehle die Rechtsgrundlage: Eine Verpflichtung, sich beim abgelösten Fahrer zu erkundigen, gebe es nicht. Und als er das Steuer übernahm, sei das Überholverbotsschild nicht mehr sichtbar gewesen.