Unerlaubtes Benutzen der Busspur kostet 35 Euro

München/Berlin (dpa/tmn) - In Großstädten wie Berlin reißt es ein: Viele Autofahrer schwenken auf die Busspur aus, um zu Stoßzeiten schneller ans Ziel zu kommen. Erlaubt ist das nicht.

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Autofahrer, die unerlaubt die Busspur befahren, müssen mit einer Geldbuße von 35 Euro rechnen. Wenn sie zum Beispiel einen Bus behindern und dabei erwischt werden, wird ein Verwarnungsgeld in dieser Höhe fällig, sagte Jost Kärger, Jurist beim ADAC in München. Findet der Verkehrsverstoß ohne Behinderung anderer statt, wird das laut Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet.

Auch auf haftungsrechtliche Aspekte bei einem Unfall kann das Fehlverhalten Auswirkungen haben. „Eine Mithaftung ist denkbar“, sagte Kärger. Versicherungsrechtlich droht, dass die Vollkasko die Leistung kürzt, wenn sie belegen kann, dass das unerlaubte Befahren der Busspur zu dem Unfall geführt hat. „In der Haftpflicht hat es dagegen keine Auswirkungen“, sagte Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Laut dem ADAC sind Busspuren sogenannte Sonderfahrstreifen, die entweder zeitweise oder komplett für den Verkehr von Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gedacht sind. Oft dürfen auch Taxis und Reisebusse die Spuren nutzen.