BGH: Verletzte müssen nach Unfall nicht auf Polizei warten

Karlsruhe (dpa) - Wer sich bei einem Autounfall verletzt und sich deshalb schnell ins Krankenhaus begibt, begeht nicht unbedingt Fahrerflucht. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt.

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Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten. Vielmehr dürfen sie sich unter Umständen schnell im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Die Richter gaben in der am Mittwoch (15. Oktober) veröffentlichten Entscheidung einem Mann recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg: Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.

Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH jetzt zum Teil auf (Az.: 4 Str. 259/14). Das Landgericht muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein.