Die Kennzeichnungspflicht mit einem Eurokennzeichen ist bei Oldtimern Pflicht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden in zwei Fällen entschieden (Az.: 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12). Das Aussehen der Kennzeichen sei im Verkehr einheitlich vorgeschrieben. Das ästhetische Empfinden der Halter spiele keine Rolle.
Wie der ADAC berichtet, hatten die zwei Kläger argumentiert, das blaue Eurofeld beeinträchtige das historische Erscheinungsbild ihrer liebevoll restaurierten Fahrzeuge. Das Gericht hatte dafür jedoch kein Verständnis und erlaubte keine Ausnahme.