Bei einmaliger Amphetamin-Einnahme droht Führerscheinentzug
Neustadt (dpa/tmn) - Wer Amphetamin nimmt, riskiert immer seinen Führerschein. Dazu muss man noch nicht einmal unter Einfluss der Droge am Lenkrad erwischt werden. Es reicht der Nachweis des einmaligen Konsums.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (AZ: 1 K 338/15.NW), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Im konkreten Fall lagen zwei hintereinander genommene Urinproben eines Autofahrers vor, die auf positive Amphetaminwerte hinwiesen. Als Folge zog die Behörde seinen Führerschein ein. Der Mann machte Erkältungsmedikamente und Appetithemmer für die Werte verantwortlich.
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab der Behörde Recht. Selbst wer nur einmal die harte Droge einnimmt, beweise fehlende Eignung zum Autofahren - selbst dann, wenn man nicht unter Drogeneinfluss fährt. Die vom Fahrer vorgebrachten Erklärungsversuche fand das Gericht nicht glaubwürdig.