Ein Bußgeldbescheid wird nicht dadurch unwirksam, dass er kleine Schreibfehler enthält. Das ist nur bei wirklich schwerwiegenden Patzern der Fall - insbesondere wenn die Identität des Verkehrssünders durch den Fehler nicht mehr eindeutig bestimmt werden kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III 3 RBs 235/12) macht der ADAC aufmerksam.
Manchmal erhalten Autofahrer einen Bußgeldbescheid, auf dem zum Beispiel ihr Familienname falsch geschrieben ist. Viele hoffen, dass der Bescheid durch den Fehler ungültig ist - denn in diesem Fall müssen sie nicht zahlen. Kann der Betroffene jedoch mit Blick auf Vorname und Geburtsdatum eindeutig identifiziert werden, ist der Bußgeldbescheid trotz des Schreibfehlers wirksam.