Bußgeldbescheid auch bei kleinen Schreibfehlern wirksam

Hamm (dpa/tmn) - Selbst in Ämtern ist Rechtschreibung nicht jedermanns Sache - auch Namen werden in der Behördenpost gern mal falsch geschrieben. Leider ist das kein Argument, um einen Bußgeldbescheid zu ignorieren.

Ein Bußgeldbescheid wird nicht dadurch unwirksam, dass er kleine Schreibfehler enthält. Das ist nur bei wirklich schwerwiegenden Patzern der Fall - insbesondere wenn die Identität des Verkehrssünders durch den Fehler nicht mehr eindeutig bestimmt werden kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III 3 RBs 235/12) macht der ADAC aufmerksam.

Manchmal erhalten Autofahrer einen Bußgeldbescheid, auf dem zum Beispiel ihr Familienname falsch geschrieben ist. Viele hoffen, dass der Bescheid durch den Fehler ungültig ist - denn in diesem Fall müssen sie nicht zahlen. Kann der Betroffene jedoch mit Blick auf Vorname und Geburtsdatum eindeutig identifiziert werden, ist der Bußgeldbescheid trotz des Schreibfehlers wirksam.