Auto nach Unfall besser zügig reparieren lassen

Köln (dpa/tmn) - Autofahrer lassen ihren Wagen nach einem fremdverschuldeten Unfall besser so schnell wie möglich reparieren. Andernfalls bekommen sie vom Unfallverursacher eventuell keine Entschädigung dafür, dass sie das Fahrzeug nicht nutzen konnten.

Selbst wenn ein Geschädigter nach einem Unfall den Werkstattbesuch nur kurze Zeit verschleppt, beweist er damit, dass er das Auto gar nicht nutzen wollte - und dadurch entfällt sein Anrecht auf einen Nutzungsausfall. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 261 C 55/11), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall ließ der Kläger seinen Wagen erst reparieren, als er schon zwei Wochen alle Ersatzteile und die Reparaturfreigabe des Versicherungsgutachters hatte. Die Richter konnten darin keinen „Nutzungswillen“ erkennen. Der Geschädigte konnte nicht nachweisen, dass er in der Werkstatt keinen früheren Termin bekommen hatte. Einen Nutzungsausfall bekam er deshalb nicht.