Autoschlüssel in Korb gelassen - Weniger Versicherungsschutz
Koblenz (dpa/tmn) - Wird ein Autoschlüssel am Arbeitsplatz entwendet und anschließend das Auto geklaut, kommt es auf die genauen Umstände an: Lag der Schlüssel offen herum, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht die volle Schadenssumme.
Wer seine Autoschlüssel am Arbeitsplatz mit anderen Gegenständen unbeaufsichtigt in einem Korb zurücklässt, riskiert bei einem Fahrzeugdiebstahl einen Teil des Versicherungsschutzes. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ (Heft 9/2012) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach Meinung des Gerichts ist in diesem Fall der Vorwurf grober Fahrlässigkeit berechtigt, so dass die Versicherung allenfalls die Hälfte des Schadens ersetzen muss (Az.: 10 U 1292/11).
Das Gericht gab der Klage einer Fahrzeughalterin nur zum Teil statt. Die Klägerin hatte beim Spätdienst in einem Seniorenheim ihre Autoschlüssel in einen Korb gelegt. Unbekannte nahmen die Schlüssel und stahlen den Wagen der Frau. Nach Ansicht der Richter hätte sie den Korb in ihren abschließbaren Spind stellen müssen. Insbesondere ließen sie das Argument der Klägerin nicht gelten, sie habe in einem Seniorenheim - jedenfalls in den Abendstunden - nicht mit dem Diebstahl der Schlüssel rechnen müssen.