Rückwärtsfahrer auf Parkplatz müssen sich Schaden teilen
Hamm (dpa) - Wer auf dem Parkplatz rückwärts fährt, sollte besonders gut aufpassen. Zum einen könnten Fußgänger unterwegs sein. Zum anderen muss man eventuell mithaften, wenn es zum Crash mit einem anderen Auto kommt.
Zwei Autofahrer, die auf einem Parkplatz beim Rückwärtsfahren zusammengestoßen sind, müssen sich den Schaden laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm teilen. In der ersten Instanz war ein Fahrer, der seinen Wagen rückwärts aus einer Parkbox fuhr, für den Gesamtschaden verantwortlich gemacht worden. Dabei hatte er sogar noch vor dem Zusammenprall angehalten. Der Mann klagte deshalb gegen einen anderen Fahrer, der mit seinem Auto rückwärts an den Parkboxen entlang fuhr und auf seinen Wagen krachte. Das OLG gab dem Kläger teilweise Recht. Wer rückwärts auf einem Parkplatz fahre, müsse ebenso besonders aufpassen, wie ein Fahrer, der aus einer Box zurücksetze. Das am Freitag (26. Oktober) veröffentlichte Urteil des 9. Zivilsenats stammt vom 11. September (I-9 U 32/12).