Fahrtenbuchauflage muss verhältnismäßig sein

Mainz (dpa/tmn) - Wenn Fuhrunternehmen bei einem Verkehrsdelikt konkret den Fahrer benennen können, droht ihnen das Führen eines Fahrtenbuches. Dieses muss aber der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wie ein Gericht im Falle einer Firma urteilte.

Fuhrunternehmen droht eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark, wenn Mitarbeiter erhebliche Verkehrsverstöße begehen, aber nicht ermittelt werden können. Allerdings muss die Auflage verhältnismäßig sein: Ist der Betrieb groß und die Zahl der Verkehrsdelikte überschaubar, ist die Auflage unter Umständen übertrieben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az: 3 L 298/12.MZ), auf das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen.

Die Richter stoppten den Vollzug der Fahrtenbuchauflage für eine Firma mit 93 Autos an Standorten in ganz Deutschland. Diese war angeordnet worden, nachdem ein nicht ermittelbarer Fahrer in einem Dienstwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden war.

Das Fuhrunternehmen sollte für alle 93 Fahrzeuge 30 Monate lang Fahrtenbücher führen. Die zuständige Kreisverwaltung begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass es zwischen 1998 und 2011 in der Firma vier ungeklärte Verkehrsverstöße gegeben habe. Die Mainzer Richter hielten die Auflage für unverhältnismäßig.