Kollision mit Blaulicht: Polizei nicht immer schuldlos

Oldenburg (dpa/tmn) - Einem Polizeifahrzeug im Einsatz müssen andere Verkehrsteilnehmer immer Platz machen. Bei einer Kollision gehen die Behörden daher in der Regel davon aus, dass der ausweichpflichtige Autofahrer die Schuld trägt.

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Das ist aber nicht immer so.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg ging es um eine Kollision zwischen einem Polizeifahrzeug und einem Kleintransporter. Letzterer bog gerade nach rechts ab, als sich Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn von hinten näherte. Anstatt den Abbiegevorgang fortzusetzen, bremste die Fahrerin des Transporters abrupt ab. Dadurch kam es zur Kollision.

Das Land Niedersachsen als Eigentümerin des Polizeifahrzeugs verklagte daraufhin die Fahrerin: Sie habe nicht plötzlich abbremsen müssen und trage daher die Schuld am Zusammenstoß. Ihre Versicherung sah das anders - zu Recht, wie das OLG entschied (Az.: 1 U 46/15) zeigt.

Auch unter Einsatzbedingungen müssten Polizisten größtmögliche Sorgfalt anwenden. In dem konkreten Fall sei der Abstand zum Vordermann nicht ausreichend gewesen. Die Fahrer hätten daher damit rechnen müssen, dass ein vorausfahrender Fahrer unsicher auf Martinshorn und Blaulicht reagiere.