Nach Parkplatzbesuch ans Tempolimit denken
Oldenburg (dpa/tmn) - Autofahrer, die einen Parkplatz verlassen, müssen sich in einer Tempo-30-Zone noch an das Tempolimit erinnern. Sonst müssen sie mit einer Strafe rechnen.
Wer sich nach der Parkplatzausfahrt in einer 30-km/h-Zone befindet, aber 50 km/h fährt und geblitzt wird, kann nicht mit richterlicher Gnade rechnen. Das stellt der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen: 2 SsRs 214/11) fest. Das Gericht hatte einen Autofahrer schuldig gesprochen, der nach dem Parken mit 52 km/h in einem Tempo-30-Bereich erwischt worden war und das Knöllchen nicht akzeptieren wollte.
Die Richter machten deutlich, dass ein Tempolimit so lange gilt, bis es durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben wird. Es ende nicht an der nächsten Einmündung oder Kreuzung. Um einbiegende Verkehrsteilnehmer über eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu informieren, werden deshalb die Schilder in der Regel nach Einmündungen wiederholt. An der Ausfahrt von Parkplätzen, die von nur einer Straße befahren werden können, muss laut ADAC jedoch kein Schild stehen.