Parkverstoß auf Privatgelände kann sehr teuer werden
Berlin (dpa/tmn) - Wird das eigene Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt, ist das immer ärgerlich und teuer. Besonders teuer kann jedoch werden, wenn dies auf einem Privatparkplatz geschieht. Dann dürfen die Abschleppkosten ohne weiteres 200 Euro überschreiten.
Lässt der Inhaber eines Privatparkplatzes ein Fahrzeug abschleppen, das dort länger als erlaubt steht, kann das ungewöhnlich teuer werden: Das Abschleppen darf mehr als 200 Euro kosten. Das erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen: 13 U 31/10). Wird ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug von öffentlichen Straßen beseitigt, kostet das in der Regel weniger.
In dem Fall hatte eine Autofahrerin ihren Wagen länger als die gestattete eine Stunde auf einem Supermarktparkplatz abgestellt. Der Marktinhaber ließ das Auto durch ein Abschleppunternehmen beseitigen, die Frau sollte insgesamt 220 Euro dafür bezahlen. Dagegen klagte sie, weil ihr dieser Betrag zu hoch erschien - allerdings ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass der Grundstücksbesitzer neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung in Rechnung stellen darf.