Radweg an Bushaltestelle: Bei Gefährdung bekommen Radler Punkte

Berlin (dpa/tmn) - In Großstädten keine Seltenheit: Der Radweg führt zwischen Bushaltestelle und Straße entlang. Aber Achtung: Hält dort ein Bus, haben aussteigende Fahrgäste Vorrang. Rasenden Radlern droht ein hohes Bußgeld und ein Eintrag in Flensburg.

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Führt ein Radweg zwischen Bushaltestelle und Straße entlang, müssen Radfahrer besonders vorsichtig fahren. „Oft wissen die Fahrgäste nicht, dass dort ein Radweg entlangläuft und verlassen unachtsam den Bus“, sagte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Bei Gefährdung der Fahrgäste droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Geregelt ist die Verkehrssituation in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Darin heißt es, dass nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand rechts an Haltestellen vorbeigefahren werden darf, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Dieser Passus gilt auch für Autofahrer, und greift dann, wenn Bushaltestellen sich zum Beispiel in der Straßenmitte befinden.

„Radler müssen wie Autofahrer gegebenenfalls anhalten“, sagte Huhn. Beachten Verkehrsteilnehmer diese Vorschrift nicht, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Als Strafen sieht der Gesetzgeber mindestens 15 Euro Verwarnung vor, wenn zu schnell gefahren wurde, erläuterte ADFC-Rechtsexperte Huhn. Behindern Verkehrsteilnehmer Fahrgäste, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, bei einer Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 70 Euro.