Der Versicherung muss nach einem unverschuldeten Unfall eine Frist von vier bis sechs Wochen eingeräumt werden, in der sie die Haftung prüfen kann (Az.: 8 O 33/13). Das Landgericht Köln hat einen entsprechenden Fall so entschieden, teilt der ADAC mit.
Allerdings beginnt diese Frist erst, wenn der Versicherung ein spezifiziertes Anspruchschreiben vorliegt und die Schadenbelege, etwa ein Gutachten, übersandt worden sind. Daher sollte man als Geschädigter genau prüfen, ob die Frist tatsächlich abgelaufen ist, bevor man Klage gegen eine vermeintlich zahlungsunwillige Versicherung einreicht.