Behörden prüfen Unfall-Kreuzung

Nach dem schweren Unfall Ostern in Vinkrath könnte sich dort etwas ändern. Im Fall des Bereiches B 509/Krefelder Weg sehen die Experten keinen Anlass, Maßnahmen zu ergreifen.

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Grefrath/Kempen. Der schwere Unfall von Ostersonntag im Vinkrather Kreuzungsbereich Harzbecker Straße/Heide/Vorst löst eine behördliche Überprüfung aus. Das geht aus einer E-Mail der Polizei an den Grefrather Ratsherrn und Kreistagspolitiker Manfred Wolfers junior (CDU) hervor. „Es sind bereits Kontakte zur örtlichen und überörtlichen Unfallkommission hergestellt worden und man wird sich gemeinsam die Kreuzung ansehen, um die Situation dort zu verbessern“, teilt die Polizei mit.

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Zur Erinnerung: Bei dem schweren Unfall mit zwei Fahrzeugen sind eine 37-jährige Kempenerin und ihre beiden Kinder (3 und 6) schwer verletzt worden. Der dreijährige Sohn schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Eine 62-jährige Kempenerin, die das andere am Unfall beteiligte Fahrzeug steuerte, wurde ebenfalls schwer verletzt.

„Ich begrüße es, dass sich die zuständigen Stellen hierzu derzeit austauschen und auch überörtlich die Situation an dieser Kreuzung sowie mögliche Verbesserungen prüfen. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung auch Auswirkungen haben wird und damit die Sicherheit erhöht wird“, so Wolfers junior.

Nach Angaben der Polizei ist die Kreuzung derzeit aus behördlicher Sicht nicht als sogenannter Unfallschwerpunkt zu klassifizieren. Seit dem 1. Januar 2013 habe die Polizei dort sechs Unfälle verzeichnet — dabei sei der Crash vom Osterwochenende noch nicht erfasst. Seit 2013 seien fünf Personen schwer verletzt worden, eine Person leicht. Nun sei es an der Unfallkommission darüber zu entscheiden, ob es sich in diesem Bereich doch um einen Schwerpunkt handelt.

Diese Aufgabe hatte die Kommission, in der unter anderem Vertreter der einzelnen Kommunen und der Polizei sitzen, auch im Fall des Einmündungsbereiches B 509/Krefelder Weg in Kempen. Anlass zur Prüfung war ein erneuter schwerer Unfall im Juli 2017, bei dem ein damals 22-jähriger Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt worden war. Bereits zuvor hatte es mehrere Male dort gekracht. Nach der Berichterstattung in der WZ meldeten mehrere Leser ein gewisses Risiko: Ein Schild auf einer Verkehrsinsel würde zum Teil die Sicht auf den Verkehr auf der B 509 versperren. Insbesondere Motorradfahrer könnten dort kurzzeitig verdeckt werden.

Anlass zur Sorge bereitete vielen auch die Anzahl der Unfälle in diesem Bereich. Bei insgesamt zwölf Kollisionen wurden 2016 nach Angaben der Polizei drei Menschen schwer und sieben leicht verletzt. In sechs Fällen passierte es beim Abbiegen, in den anderen Fällen fuhren die Fahrzeuge aufeinander. Als Konsequenz erklärte die Kreispolizei Viersen den Bereich zur „Unfallhäufungsstelle“. 2017 gab es bis zum Sommer fünf Unfälle, allerdings nur einen schweren — eben jenen vom Juli.

Inzwischen jedoch hat sich die Unfallkommission festgelegt und entschieden, dass die Einmündung Krefelder Weg kein sogenannter Unfallschwerpunkt ist. Das bestätigte nun Christoph Dellmans, Sprecher der Stadt Kempen. Deren Ordnungsamtsleiter Ulrich Eckerleben brachte aus der jüngsten Sitzung der Unfallkommission im März die Information mit, dass die Experten an der B 509 keine gesonderten Maßnahmen für erforderlich halten. Dies sei der derzeitige Stand, so Dellmans. Die Kommission habe der Stadt Kempen aber versichert, den Bereich weiterhin zu beobachten. Daher dürften die Beteiligten auch einen Abbiege-Unfall vom 12. April registriert haben, bei dem eine 80-Jährige schwer und ein 53-Jähriger leicht verletzt wurden.

Zum Ergebnis, dass es sich nicht um eine Problemstelle handelt, war der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW als sogenannter Baulastträger schon im vergangenen Sommer gekommen. Damals erklärte ein Sprecher gegenüber der WZ, dass das Verkehrszeichen im Bereich der Einmündung Krefelder Weg/B509 kein Sicherheitsrisiko darstelle. Das Schild auf einer Verkehrsinsel sei „regelkonform“ aufgestellt worden. Von Straßen NRW hieß es damals, dass der Großteil der Kollisionen in 2016 „definitiv nicht“ durch das Schild bzw. ein möglicherweise eingeschränktes Blickfeld verursacht worden sei. Laut Behörde sei das, wenn überhaupt, nur bei einem der Unfälle denkbar.