Wer bei einem Unfall nicht angeschnallt ist und verletzt wird, muss mit der Kürzung seiner Ansprüche rechnen. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 10 U 1931/12) mitteilt, gilt das auch dann, wenn den Geschädigten keine Schuld an dem Unfall trifft.
In dem verhandelten Fall hatte der nicht angeschnallte Kläger bei einem Autounfall erhebliche Verletzungen erlitten. Obwohl ansonsten schuldlos, müsse er zu einem Drittel haften, befand das Gericht. Denn wäre er angeschnallt gewesen, hätte er sich deutlich weniger schwer verletzt.