Schlaftrunkenen Autofahrern droht Haftstrafe
Stuttgart (dpa/tmn) - Übermüdet Auto zu fahren, kann vor Gericht als Straftat gewertet werden. Wer sich also schlaftrunken ans Steuer setzt, handelt ebenso grob fahrlässig wie bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.
Wer am Steuer einnickt, handelt grob fahrlässig - so wie bei einer Trunkenheitsfahrt, erläutert der Auto Club Europa (ACE). Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, müssen schlaftrunkene Fahrer in Deutschland mit einer einkommensabhängigen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
Verkehrssicherheitsexperten gehen laut dem ACE davon aus, dass jeder vierte tödliche Pkw-Unfall durch Sekundenschlaf verursacht wird. Dieser dauert um die drei bis fünf Sekunden, was bei Tempo 130 bis zu 180 Meter „Blindflug“ bedeutet, warnt der Club. Er appelliert an Autourlauber, sich auf längeren Reisen am Steuer abzuwechseln, Nachtfahrten zu vermeiden und alle zwei Stunden mindestens 20 Minuten Pause zu machen, um fit zu bleiben.