Verkehrsgerichtstag: Nehm fordert Schutz von Autocomputer-Daten
Goslar (dpa) - Einen besseren Schutz von Autocomputer-Daten hat Verkehrsgerichtstagspräsident Kay Nehm gefordert. „Es gibt bisher keine gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, die für das Kraftfahrzeug passen“, begründete Nehm vor Beginn des 52. Expertenkongresses am Mittwoch in Goslar.
Unklar sei vor allem, wer nach Unfällen die von Bordcomputern gespeicherten Daten zu Fahrweise, Tempo und Bremsverhalten nutzen dürfe. „Im Zweifelsfall kann das Auto dann zum Zeugen gegen den Fahrer werden“, sagte Nehm. Auch Automobilclubs fordern Regelungen, die unerwünschte Nutzung und unbemerkte Weitergabe der Fahrzeugdaten verhindern.
Zum 52. Verkehrsgerichtstag haben sich mehr als 1900 Juristen und Experten aus Ministerien, Behörden, Verbänden und Automobilclubs angemeldet. Dies sind fast so viele Teilnehmer wie im Rekordjahr 2013.
Bereits zum siebten Mal seit 1992 befasst sich der Verkehrsgerichtstag mit der auch „Idiotentest“ genannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Die Untersuchung habe „keinen guten Ruf in der Bevölkerung“, sagte Nehm. Dabei sei sie vom Grundsatz her ein wichtiges Instrument der Verkehrssicherheit. Die Regelungen müssten aber an mehreren Stellen verbessert werden. Unter anderem können sich Betroffene derzeit nicht auf dem Rechtsweg gegen die Anordnung der MPU wehren.
Das Treffen steht in diesem Jahr unter dem Eindruck der ADAC-Affäre. Nehm sagte, er gehe davon aus, dass die Affäre den Kongress nicht beschädige. Die jüngsten negativen Schlagzeilen seien aber bestimmt Thema auf den Fluren. Bis Freitag wollen die Fachleute in acht Arbeitskreisen Verkehrsfragen behandeln. Offiziell eröffnet wird der Kongress am Donnerstag. Der VGT endet am Freitag mit Empfehlungen der Arbeitskreise an den Gesetzgeber.
Der ADAC, der seine Pressekonferenz in Goslar abgesagt hat, ist mit eigenen Juristen und rund 300 Vertragsanwälten vertreten, die ebenso wie die anderen Teilnehmer in den Arbeitskreisen mitarbeiten.