Verkehrsunfälle mit Vorsatz: So lassen es Betrüger krachen
Berlin (dpa/tmn) - Manchmal kracht es mit Vorsatz: Kriminelle provozieren Unfälle, um Versicherungsleistungen abzukassieren. Autofahrer sollten die gängigen Methoden der sogenannten Autobumser kennen, um den Betrügern möglichst nicht auf den Leim zu gehen.
Wer auf einen anderen Wagen auffährt, bekommt in aller Regel die Schuld zugewiesen. Das machen sich Betrüger zunutze: Sie provozieren zum Beispiel durch abruptes Abbremsen vor Ampeln einen Crash, um anschließend Schadenersatz von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu erschleichen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland Anzeichen einer Manipulation auf. Haben Fahrer den Verdacht, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, schalten sie daher auch bei Bagatellschäden besser die Polizei ein und informieren ihren Versicherer, empfiehlt der GDV.
Zweifel an der eigenen Unfallschuld können etwa angebracht sein, wenn es im Bereich einer Fahrbahnverengung oder in einem Kreisverkehr kracht. Denn nach Erkenntnissen der Versicherer nutzen sogenannte Autobumser unter anderem kniffelige Verkehrsführungen für ihre kriminellen Machenschaften, wo sie Streifschäden beim Spurwechsel erzwingen. Eine weitere gängige Methode ist die abrupte Bremsung vor Zebrastreifen oder an Ampeln, die gerade von Gelb auf Rot umschalten. Typische Tatorte sind auch Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung, an denen die Betrüger auf Autos lauern, die von links kommen, und im letzten Moment in die Kreuzung einfahren.
Neben diesen typischen Unfallsituationen kann es unmittelbar nach einem Crash weitere Anzeichen für einen Betrug geben: Wenn etwa vermeintlich geschädigte Unfallopfer sehr routiniert auftreten. Wenn an ihrem Auto bereits Spuren von anderen Unfällen zu sehen sind. Oder wenn plötzlich Zeugen auftauchen und Druck auf den augenscheinlichen Unfallverursacher ausüben.
Die Folgen für die Opfer provozierter Unfälle können gravierend sein, betont der GDV: Abgesehen von Verletzungen, die die Täter billigend in Kauf nehmen, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Betroffene Fahranfänger müssen womöglich zur Nachschulung. Und wer keine Vollkaskoversicherung hat, bleibt obendrein auf dem Schaden an seinem Fahrzeug sitzen.
Wird die Kfz-Versicherung zügig über den Betrugsverdacht informiert, kann sie einen Gutachter einschalten, der der Unfallursache auf den Grund geht, erklärt der GDV. Bei entsprechender Beweislage stellt der Versicherer Strafanzeige. Autobumsern drohen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bis zu zehn Jahre Haft.