Vor Rücktritt von Kaufvertrag erst Nachbesserung fordern
München (dpa/tmn) - Bei einem Mangel am Auto darf der Käufer nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Zunächst müsse man dem Verkäufer eine zweite Chance geben und Nachbesserung oder Nachlieferung fordern.
„Eine Frist von zwei bis drei Wochen ist regelmäßig ausreichend“, erklärt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner. Gelingt es dem Verkäufer in der Zeit nicht, den Mangel zu beheben, sei die Nachbesserung gescheitert. Dann könne man mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag Erfolg haben, wenn man von einer erheblichen Pflichtverletzung ausgeht. „Des Risikos der Prozesskosten muss man sich aber bewusst sein“, gibt er zu bedenken.
In einem aktuellen Prozess vor dem Landgericht Bochum bewertete das Gericht die manipulierte Abgassoftware von VW nicht als erheblichen Mangel. Nur dann sei eine Rückabwicklung vorgeschrieben. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen, weil der Kläger und das Autohaus in den nächsten Tagen zunächst über eine gütliche Einigung verhandeln. Der Anwalt des Klägers hatte die Argumentation des Gerichts zurückgewiesen.